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Haydn · Deuerlein · Limmer

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Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer

Wohnungseigentumsrecht

Zu unseren Mandanten im Wohnungseigentumsrecht zählen Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Wohnungseigentümer und Verwalter. Bereiche unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind u. a.:

  • Streitigkeiten unter einzelnen oder mehreren Wohnungseigentümern, z. B. über
    • Zulässigkeit baulicher Veränderungen
    • Inhalt und Wirksamkeit von Gebrauchsregelungen (u. a. Hausordnung, KFZ - Stellplätze, Gartennutzung)
    • Unterlassungsansprüche (u. a. Ruhestörung, Haustierhaltung, Musizieren)
    • Beseitigungsansprüche (u. a. Rückschnitt von Pflanzen)
    • Umfang eingetragener Sondernutzungsrechte
  • Streitigkeiten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und einzelnen Wohnungseigentümern, z. B. über
    • Ansprüche auf Wohngeldzahlung (aus dem Wirtschaftsplan)
    • Zahlungsansprüche aus der Jahresabrechnung
    • Zahlungsansprüche aus Sonderumlagen
    • Entziehung des Wohnungseigentums eines Wohnungseigentümers (Abmeierung)
    • Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer
    • Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Rechte und Pflichten, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft wahrzunehmen sind
  • Streitigkeiten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelnen Wohnungseigentümern und dem Verwalter, z. B. über
    • Ordnungsgemäße Erledigung der Verwaltungstätigkeit durch den Verwalter (u. a. Durchführung von Beschlüssen, ordnungsgemäße Einberufung von Versammlungen, Einsicht und Herausgabe von Unterlagen, ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung, Erstellung von Abrechnungen, Vorlage des Wirtschaftsplans)
    • Abschluss oder Ende des Verwaltervertrages
    • Bestellung oder Abberufung des Verwalters
    • Vergütungsansprüche des Verwalters
    • Ansprüche aus dem Verwaltervertrag
    • Haftung des Verwalters
  • Beschlussanfechtung
    • Anfechtungsklage (gegen in der Eigentümerversammlung oder im schriftlichen Verfahren gefasste positive und/oder negative Beschlüsse)
    • Feststellungsklage (Inhalt und/oder Zustandekommen von Beschlüssen in der Eigentümerversammlung oder im schriftlichen Verfahren)
  • Entwurf und Prüfung von Vereinbarungen (Teilungserklärung, -vereinbarung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung) und Verträgen (u. a. Verwaltervertrag)
  • Beratung (u. a. Begründung von Wohnungseigentum, Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern, Verwalter und Verwaltungsbeirat, Konfliktlösung)