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Haydn · Deuerlein · Limmer

Rechtsanwälte

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Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer

Baurecht

Gegenstand des Bau- und Architektenrechts sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung, Erstellung, Instandhaltung, Sanierung und Beseitigung baulicher Anlagen jeder Art. Wir beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Architekten und Planer, öffentliche Auftraggeber, private Bauherren und sämtliche am Bau beteiligten Auftragnehmer und Unternehmen vor, während und nach der Umsetzung des Bauvorhabens. Unser Tätigkeitsbereich umfasst u. a. im Baurecht

  • Vorbereitung, Entwurf und Überprüfung von Bauwerkverträgen nach VOB und BGB, Generalübernehmer-, Bauträger- und Subunternehmerverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Rechtsberatende Begleitung von Bauvorhaben sowohl beim BGB-Werkvertrag als auch VOB/B, VOB/A und VOB/C
  • Teilnahme an Baubesprechungen und Bauabnahmen
  • Durchsetzung und Abwehr von
  • Werklohnansprüchen
  • Gewährleistungsansprüchen
  • Schadensersatzansprüchen
  • Nachträgen
  • Vertragsstrafen
  • Ansprüchen aus Bürgschaften, Sicherungshypotheken und anderen Sicherheiten
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Abnahme und Übergabe
  • Probleme im Zusammenhang mit finanziellen Ansprüchen, u.a.
  • Einheits- oder Pauschalpreise
  • Voraus- und Abschlagszahlungen
  • Abrechnung von vorzeitig beendeten Bauvorhaben
  • Schlussrechnung
  • Geltendmachung, Durchsetzung, Sicherung und Abwehr von Ansprüchen durch u. a.
  • Außergerichtliche Tätigkeit und Verhandlung
  • Außergerichtliche Beweissicherung
  • Selbständiges gerichtliches Beweisverfahren
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Klageverfahren
  • Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren, Mediation
  • Öffentliches Baurecht, u. a.
    • Baugenehmigungen
    • Beseitigungs- und Abbruchverfügungen
    • Nutzung und Nutzungsänderungen
    • Denkmalschutz
    • Immissionsschutz