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Haydn · Deuerlein · Limmer

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Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer

Pachtrecht

Wir arbeiten außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Pachtrechts, des Gewerberaummietrechts und des Wohnraummietrechts. Unsere Interessenvertretung für Pächter und Verpächter, Mieter und Vermieter durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht [Hinweis: Link setzen]umfasst u.a. im

Pachtrecht

  • Gestaltung, Erstellung und Überprüfung von Pacht- und/oder Landpachtverträgen
  • Probleme im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Pacht- und/oder Landpachtverträgen von anderen Erscheinungsformen (u. a. Gewerbe- und Geschäftsraummiete, Wohnraummiete, Leihe, Leasing, Mischverhältnisse)
  • Gestaltung, Erstellung und Überprüfung von Aufhebungs-, Räumungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vorbereitung und Ausspruch von Abmahnungen bei Vertragsverletzungen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme und Erhaltung von Inventar
  • Probleme im Zusammenhang mit der Geltendmachung, Verwertung und Abwehr von Pfandrechten
  • Vorbereitung, Ausspruch und Abwehr von Kündigungen, u.a.
    • Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Verpächter (z. B. Pachtrückstand und Zahlungsverzug, unpünktliche Pachtzahlung, Verletzung von Sorgfaltspflichten, schwerwiegende Vertragsverletzungen, Verwirklichung von Straftatbeständen)
    • Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Pächter (z. B. Nichtgewährung oder Entzug des Pachtgebrauchs, schwerwiegende Vertragsverletzungen, Verwirklichung von Straftatbeständen)
    • Ordentliche, fristgerechte Kündigung
  • Streitigkeiten im befristen Pachtverhältnis und bei vertraglicher Verlängerungsregelung/Verlängerungsoption
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Beschädigungen der Pachtsache
  • Probleme im Zusammenhang mit dem Verlangen auf Fortsetzung des Pacht- und Landpachtverhältnisses
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverboten
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere
    • Räumungsklagen
    • Zahlungsklagen (z. B. Pachtrückstände)
    • Selbständige Beweisverfahren (z. B. zur Klärung der Ursachen für und Beweissicherung von Mängeln)
    • Schadensersatzklagen
    • Einstweilige Verfügungen