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Haydn · Deuerlein · Limmer

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Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer

Maklerrecht

Unsere außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung sowohl für Makler als auch für Maklerkunden umfasst u. a. folgende Bereiche:

  • Makler
  • Gestaltung von Maklerverträgen
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Provisionsanspruches für die Maklertätigkeit (Vermittlungstätigkeit, Nachweistätigkeit) aus dem Maklervertrag (Maklerdienstvertrag/Alleinauftrag, Maklerwerkvertrag, Gemeinschaftsgeschäft, Zubringergeschäft, Untermaklervertrag) und dem Wohnraumvermittlungsgesetz
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Provisionsversprechen (Provisionsanspruch ohne Maklervertrag)
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Auftraggebers
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Aufwendungsersatzansprüchen
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Maklers (Beratungspflichten, Aufklärungspflichten, Unterlassungspflichten)

Maklerkunden/Auftraggeber

  • Überprüfung von Maklerverträgen (Klauselkontrolle, z. B. Aufwendungsersatzklauseln, pauschalisierter Schadensersatz, Übererlösklauseln, Vertragsstrafen, Widerrufsklauseln)
  • Abwehr des Provisionsanspruches (Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Hauptvertrages, echte und unechte Verflechtung, Verwirkung wegen Doppeltätigkeit oder schwerwiegender Treuepflichtverletzung)
  • Abwehr von Aufwendungsersatzansprüchen (fehlende oder unwirksame Vereinbarung)
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Maklers (Beratungspflichten, Aufklärungspflichten, Unterlassungspflichten)
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Rückforderungsanspruches wegen rechtsgrundlos geleisteter Maklerprovision