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Haydn · Deuerlein · Limmer

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Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer

Immobilienrecht

Das Immobilien- und Grundstücksrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veränderung, der Veräußerung und der Nutzung von Grund und Boden einschließlich der sich darauf befindlichen Gebäude. Es ist oftmals eng verwoben mit dem Bau- und Architektenrecht, dem Nachbarrecht sowie den Bereichen Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht, in denen die Interessenwahrnehmung durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgt. Unsere außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit im Immobilien- und Grundstücksrecht umfasst u. a.:

  • Entwurf und Überprüfung von Immobilien- und Grundstücksverträgen, u.a.
    • Grundstücks- und Immobilienkaufverträge (unbebaute Grundstücke, Gewerbeflächen und -immobilien, Wohnimmobilien, Wohnungseigentum, Landwirtschaftsflächen etc.)
    • Schenkungsverträge über Grundstücke und Immobilien
    • Überlassungsverträge
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Leistungsstörungen und Mängeln im Zusammenhang mit Grundstücks- und Immobilien(kauf)verträgen, u. a.
    • Anfechtung
    • Nacherfüllung
    • Minderung
    • Rücktritt
    • Schadensersatz
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Belastung von Grundstücken, u. a.
    • Dienstbarkeiten
    • Nießbrauchsrecht
    • Wohnungsrecht
    • Vorkaufsrecht
    • Reallasten
    • Grundschuld
    • Hypothek
  • Erbbaurecht
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Eigentumsrechten an Grundstücken und Immobilien, u. a.
    • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grenzabständen von Pflanzen (Entfernungs- oder Rückschnittsanspruch von Bäumen, Hecken und Sträuchern etc.)
    • Grenzstreitigkeiten (Grenzabmarkung, Grenzverwirrung, gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen, Grenzbaum etc.)
    • Notwegerecht
    • Streitigkeiten im Zusammenhang mit erfolgtem Überbau (entschuldigter und nicht entschuldigter Überbau, Duldungspflicht, Überbaurente, Abkauf etc.)
    • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Überhang (eindringende Wurzeln, herüberragende Zweige) und Überfall (Früchte von Bäumen und Sträuchern)
    • Durchsetzung von Abwehransprüchen im Falle der Zuführung unwägbarer Stoffe (Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch und Lärm, Erschütterungen etc.), bei Gefahr drohenden Anlagen, drohendem Gebäudeeinsturz und Vertiefung
    • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Beseitigungsansprüchen, vorbeugenden Ansprüchen und Aufopferungsansprüchen
    • Geltendmachung öffentlich - rechtlicher Nachbarschutzansprüche (Genehmigungsabwehranspruch, Anspruch auf behördliches Einschreiten etc.), insbesondere aus baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften
  • Öffentliches und privates Baurecht
  • Mietrecht
    • Gewerberaummietrecht
    • Wohnraummietrecht
  • Nachbarrecht
  • Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht, u.a.
    • Zwangsverwaltung
    • Zwangsversteigerung