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Haydn · Deuerlein · Limmer

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Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht sind wir von der Gründungsphase bis hin zur Beendigung beratend und begleitend tätig. Gleichermaßen übernehmen wir im Falle gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Unser Leistungsspektrum umfasst u. a.:

  • Rechtsformenwahl bei der Gesellschaftsgründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
    Aktiengesellschaft (AG)
    SE (europäische AG)
    Genossenschaft (e.G.)
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GdbR, GbR)
    Einzelunternehmer
    Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    Kommanditgesellschaft (KG)
    Partnerschaftsgesellschaft
    GmbH & Co. KG
    Stille Gesellschaft
  • Haftungsfragen in der Gründungsphase
  • Überprüfung, Gestaltung, Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
  • Erstellung, Überprüfung und Änderung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
  • Erstellung, Überprüfung und Änderungen von Geschäftsordnungen
  • Vorbereitung und beratende Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Fragen der Organhaftung
  • Gesellschafterwechsel, u. a.
    Eintritt von Gesellschaftern
    Austritt von Gesellschaftern
    Übertragung von Gesellschaftsanteilen
    Verkauf von Gesellschaftsanteilen
    Kündigung
  • Veräußerung und Kauf von Unternehmen als Asset- oder Share-Deal
  • Kapitalmaßnahmen, u. a.
    Kapitalerhöhung
    Kapitalherabsetzung
    Gesellschafterdarlehn
  • Unternehmensnachfolgeregelungen
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Liquidation und Auseinandersetzung
  • Streitiges Gesellschaftsrecht (Rechtsschutz der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft, Rechtsschutz der Gesellschaft und/oder der Gesellschafter gegenüber Aufsichts- und Vertretungsorganen, Ansprüche der Gesellschafter untereinander), insbesondere
    Anfechtung von Beschlüssen
    Einziehung von Gesellschaftsanteilen
    Ausschluss eines Gesellschafters
    Abfindung
    Vorläufiger Rechtsschutz – einstweilige Verfügungen