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Haydn · Deuerlein · Limmer

Rechtsanwälte

Standort Hersbruck
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Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer

Architektenrecht

Gegenstand des Bau- und Architektenrechts sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Planung, Erstellung, Instandhaltung, Sanierung und Beseitigung baulicher Anlagen jeder Art. Wir beraten und vertreten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Architekten und Planer, öffentliche Auftraggeber, private Bauherren und sämtliche am Bau beteiligten Auftragnehmer und Unternehmen vor, während und nach der Umsetzung des Bauvorhabens. Unser Tätigkeitsbereich umfasst u. a. im

Architektenrecht

  • Vorbereitung, Entwurf und Überprüfung von Architekten- und Arbeitsgemeinschaftsverträgen
  • Teilnahme an Baubesprechungen und Vertragsverhandlungen
  • Durchsetzung, Sicherung und Abwehr von Honoraransprüchen von Architekten und Ingenieuren nach HOAI
  • Nachforderung von Honoraren bei unzulässigen Honorarvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, u. a. bei
  • Planungsmängeln
  • mangelhafter Bauüberwachung
  • Verletzung sonstiger Pflichten
  • Geltendmachung von Urheberrechten an Planungsleistungen
  • Vertretung von Architekten und Ingenieuren zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen