Pachtrecht
Wir arbeiten außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Pachtrechts, des Gewerberaummietrechts und des Wohnraummietrechts. Unsere Interessenvertretung für Pächter und Verpächter, Mieter und Vermieter durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht [Hinweis: Link setzen]umfasst u.a. im
Pachtrecht
- Gestaltung, Erstellung und Überprüfung von Pacht- und/oder Landpachtverträgen
- Probleme im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Pacht- und/oder Landpachtverträgen von anderen Erscheinungsformen (u. a. Gewerbe- und Geschäftsraummiete, Wohnraummiete, Leihe, Leasing, Mischverhältnisse)
- Gestaltung, Erstellung und Überprüfung von Aufhebungs-, Räumungs- und Abwicklungsverträgen
- Vorbereitung und Ausspruch von Abmahnungen bei Vertragsverletzungen
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme und Erhaltung von Inventar
- Probleme im Zusammenhang mit der Geltendmachung, Verwertung und Abwehr von Pfandrechten
- Vorbereitung, Ausspruch und Abwehr von Kündigungen, u.a.
- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Verpächter (z. B. Pachtrückstand und Zahlungsverzug, unpünktliche Pachtzahlung, Verletzung von Sorgfaltspflichten, schwerwiegende Vertragsverletzungen, Verwirklichung von Straftatbeständen)
- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Pächter (z. B. Nichtgewährung oder Entzug des Pachtgebrauchs, schwerwiegende Vertragsverletzungen, Verwirklichung von Straftatbeständen)
- Ordentliche, fristgerechte Kündigung
- Streitigkeiten im befristen Pachtverhältnis und bei vertraglicher Verlängerungsregelung/Verlängerungsoption
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Beschädigungen der Pachtsache
- Probleme im Zusammenhang mit dem Verlangen auf Fortsetzung des Pacht- und Landpachtverhältnisses
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Konkurrenzschutz und Wettbewerbsverboten
- Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere
- Räumungsklagen
- Zahlungsklagen (z. B. Pachtrückstände)
- Selbständige Beweisverfahren (z. B. zur Klärung der Ursachen für und Beweissicherung von Mängeln)
- Schadensersatzklagen
- Einstweilige Verfügungen